Aktuelles

Bekanntmachung

Die Stadt Neustadt an der Donau teilt mit, dass die auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) neu erlassene Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 10.09.2024, die mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft tritt, sowie die auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) neu erlassene Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung – WAS – ) vom 10.09.2024, die mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft tritt,  in Neustadt an der Donau im Büro der Stadtwerke, Stadtplatz 3, zur Einsichtnahme vom 16. September 2024 – 21. Oktober 2024 ausliegt.